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   AG Wuppertal, 25.04.2016 - 95b C 161/15   

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AG Wuppertal, 25.04.2016 - 95b C 161/15 (https://dejure.org/2016,55556)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 25.04.2016 - 95b C 161/15 (https://dejure.org/2016,55556)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 25. April 2016 - 95b C 161/15 (https://dejure.org/2016,55556)
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  • LG Frankfurt/Main, 08.04.2015 - 13 S 35/13

    Einsicht in Vollmachten verweigert: Beschlüsse anfechtbar!

    Auszug aus AG Wuppertal, 25.04.2016 - 95b C 161/15
    Im Übrigen ist die Abrechnung auch deshalb insgesamt anfechtbar, da der Klägerin nach ihrem unwidersprochenen Vortrag keine vollständige Einsicht in die Unterlagen zu Versicherungsschäden und Rechtsanwaltskosten gewährt wurde zwecks Prüfung der Abrechnung, was gleichfalls die Anfechtung der angefochtenen Beschlüsse rechtfertigt (vgl. LG Frankfurt, 2-13 S 35/13).
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2005 - 5 W 166/05

    WEG : Ablauf der Rechtsmittelfrist eines Anfechtungsbegehren

    Auszug aus AG Wuppertal, 25.04.2016 - 95b C 161/15
    Auch wenn dem Verwalter vorliegend die Ermächtigung erteilt wurde, die Instandhaltungsrücklage zur Deckung von Liquiditätslücken heranzuziehen, ist die Plausibilitätskontrolle nicht gegeben, wenn keine Ist-Werte angegeben werden (vgl. OLG Saarbrücken, NZM 2006, 228).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der

    Auszug aus AG Wuppertal, 25.04.2016 - 95b C 161/15
    Da nach dem ausdrücklichen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft der Vermögensstatus als Teil der Abrechnung mit beschlossen wurde, der gleichfalls die Ist-Rücklage mit 89.962,77 EUR ausweist und insoweit eine bilanzielle Darstellung der Rücklage mit zum Teil der Abrechnung macht, ist der Beschluss über die Abrechnung insgesamt für ungültig zu erklären (vgl.OLG Frankfurt, NJOZ 2007, 3562).
  • BayObLG, 27.01.1994 - 2Z BR 88/93

    Neubestellung eines Verwalters mit 3/4-Mehrheit

    Auszug aus AG Wuppertal, 25.04.2016 - 95b C 161/15
    Die Rücklage muss stets in Gestalt von Kontoguthaben vorhanden sein (vgl. BayObLG, WuM 1994, 230).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2016 - 25 S 63/16

    Vorübergehende Entnahmen sind in Jahresabrechnung zu erläutern!

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. April 2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal - 95b C 161/15 - wird zurückgewiesen.
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